MARK MÜLLER

Herr Rechtsanwalt Müller nahm nach dem Abitur und des sich daran anschließenden Grundwehrdienstes das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim auf. Nach dem ersten Staatsexamen folgte das Referendariat beim Landgericht Frankenthal bis zur Prüfung des zweiten Staatsexamens im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken im Frühjahr 1994. Während der allgemeinen Referendarausbildung arbeitete Herr Müller in einer Wormser Wirtschaftskanzlei.

Zum 01.07.1994 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt und Eröffnung des zweiten Kanzleistandortes in Stadland im Zuge der Gründung der überörtlichen Sozietät mit Herrn Rechtsanwalt Melchers. Ca. zwei Jahre später war aufgrund des gestiegenen Platz- und Arbeitsbedarfes der Umzug in die jetzigen Kanzleiräumlichkeiten in der Marktstraße 1 erforderlich.

Nach erfolgter Prüfung der erforderlichen besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen ist Herr Müller seit August 2002 berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" zu führen.

Im Verwaltungsrecht liegt folgerichtig auch ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Müller, wobei die Aus- und Fortbildung sowie die tägliche Arbeit sich nicht auf dieses besondere Fachgebiet beschränkt, sondern sowohl die Verkehrsunfallschadensbearbeitung, das familienrechtliche Mandat oder die strafrechtliche Verteidigung und weiteres umfasst.

Ohnehin gilt:

Mit Ausnahme einiger weniger "exotischer Rechtsgebiete" besteht der (berechtigte) Anspruch an den Rechtsanwalt heutiger Zeit, sich nicht zuletzt aufgrund seiner Ausbildung auch in vermeintlich fremde Materie einzuarbeiten und diese zu beherrschen.

Herr Müller widmet sich darüber hinaus der allgemeinen Rechts(fort-)bildung im Rahmen von Vorträgen und Seminaren im Bezirk des Landkreises Wesermarsch.

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