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Herr Rechtsanwalt und Notar Gunnar Melchers hat nach dem Abitur mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt das Jurastudium in Berlin und Heidelberg aufgenommen, anschließend die Referendarzeit in Verden und Oldenburg absolviert und ist seit 1983 in Nordenham als Rechtsanwalt tätig. 1990/1991 erfolgte eine Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Hamm/Nordrhein-Westfalen  Danach kehrte er nach Nordenham zurück und machte sich hier 1992 zunächst als Einzelanwalt selbstständig. Im Jahr darauf gründete er die überörtliche Sozietät mit Herrn Rechtsanwalt Mark Müller und zum 01.01.2001 trat Herr Rechtsanwalt van Norden in die Sozietät ein.
1996 erfolgte die Bestellung zum Notar und im März 2001 wurde er Fachanwalt für Familienrecht.
Neben anderen ist Herr Melchers insbesondere in vier Rechtsgebieten tätig, und zwar im Familienrecht, im Insolvenzrecht und im Erbrecht sowie im Verkehrsrecht.
Heutzutage ist es bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate häufig unerlässlich, über vertiefte Kenntnisse des Unterhaltsrechts und des Insolvenzrechts zu verfügen, weil sich die beiden Rechtsgebiete in der Praxis häufig überschneiden und das eine nicht ohne das andere sinnvoll bearbeitet werden kann.
Herr Melchers war ferner ständiger Mitarbeiter der bundesweit vertriebenen Fachzeitschrift "Der Familienrechtsberater". Zu seinem Aufgabengebiet gehörte die regelmäßige Besprechung und Aufarbeitung wichtiger und aktueller Entscheidungen, die in der Zeitschrift veröffentlicht wurden. Derzeitig ist Herr Melchers als Beirat für die Fachzeitschrift für "Familie und Recht" tätig.
Herr Melchers war regelmäßig als Dozent für das Familienrecht und das Insolvenzrecht tätig, z. B. in der Richterfortbildung, in der Fachanwaltsfortbildung, für das niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung Oldenburg e. V. in Oldenburg und die Kreisvolkshochschule Wesermarsch und die Volkshochschule Bremerhaven.
Kompetenz erfordert ständige Fortbildung. Um die Fortbildung der Anwälte zu fördern, hat die Bundesrechtsanwaltskammer ein Fortbildungszertifikat geschaffen, welches demjenigen Rechtsanwalt erteilt wird, der in drei Jahren mindestens 360 Fortbildungspunkte erworben hat.
Herrn Rechtsanwalt Melchers ist das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund nachgewiesener 1.200 Fortbildungspunkte erteilt worden (übrigens als dem 552. von inzwischen über 155.000 Rechtsanwälten) und ihn befugt, das entsprechende Logo der Bundesrechtsanwaltskammer zu führen. Inzwischen ist die erste Rezertifizierung erfolgt.
Zunehmend gehen Erblasser dazu über, im Rahmen letztwilliger Verfügungen eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Solche Anordnungen können die unterschiedlichsten Ziele verfolgen.
Um sich auch auf diesem Rechtsgebiet sicher bewegen zu können, hat Herr Rechtsanwalt Melchers eine 25-stündige Fortbildung nebst schriftlichen Prüfungen absolviert. Daraufhin hat ihn die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. als Testamentsvollstrecker (AGT) zertifiziert.
Inzwischen ist Herr Rechtsanwalt Melchers auch zum Fachanwalt für Verkehrsrecht bestellt worden. So kann der zunehmenden Bedeutung des Verkehrsrechts Rechnung getragen werden. Denn zum Verkehrsrecht zählt nicht nur das Verkehrsunfallrecht im engeren Sinne, sondern auch so wichtige Bereiche wie das Führerscheinrecht.
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